Jahr 2016

Veröffentlicht von Sascha am

Der Ruf der Kraniche

Ein für uns unbekanntes bzw. seltenes Naturschauspiel konnte eine Abordnung der Jägerschaft Rehau Selb mit dem Bezirksvorsitzenden für Oberfranken  Prof. Wunderatsch bei einem Besuch in Polen erleben. Im Naturschutzgebiet Milickie, uns besser bekannt als größtes Teichgebiet in Europa, insgesamt ist diese Teichlandschaft mit 8000 ha imposant und für uns Deutsche schon ein Erlebnis.

Ornithologen, Wildhüter und Teichwirte kümmern sich um die Artenvielfalt dieses einmaligen Gebietes. Teiche von ca.100 ha bis ca. 300 ha sind hier zu sehen. 246 verschiedene Vogelarten sind hier anzutreffen. Auch Wildschwein, Reh- und Rotwild sind hier heimisch. Uns wurde ein einmaliger Nachmittag in diesem Gebiet unter einer sehr fachmännischen Führung durch unseren Partnerverein ermöglicht.

Um 15.00 Uhr haben wir uns mit unserem Führer getroffen, dann ging es an den ersten Teich, hier schon imposant diese Größe des Teiches. Mit Fernglas und Fotoapparat bewaffnet folgten wir. Er erklärte uns, was wir alles sehen können, von Kormoranen über verschiedene Gänse und Enten bis zum Seeadler. Auch der Seeadler wurde uns näher gebracht, Junge Adler haben noch keinen weißen Kamm und der Stoß ist auch noch braun. Erst als mehrjähriges Tier wird dies weiß.

Dann ging es weiter zum nächsten Teich, dieser war gerade gefischt und von Möwen belagert. Man konnte gut die Brut von Karpfen, Schleien usw. sehen, das ist halt Futter für die vielen tausend gefiederten Besucher. Hier haben wir auch eine chinesische Muschel, es wurde uns so erklärt, gesehen. Die Teichwirte mögen die Muschel aber nicht.

Pure Natur; wenn man empfindlich ist, tun einen die kleinen Fische schon leid, aber man kann nichts machen.

Weiter ging es zum nächsten Teich, dieser war bereits wieder angedämmt, man konnte aber im Uferbereich die Spuren von Füchsen, Rehen und die Fährten von Rotwild sehen. Vereinzelt auch mal von einer Sau.

Die Reisegruppe mit Prof. Wunderatsch, Dr. Nowak (Jendrick) und unserem Führer.

Ich muss gestehen, man kann diese Eindrücke, die man hier bekommt, gar nicht so schnell verarbeiten, so schön ist es hier. Bei schönem Wetter haben wir diesen Nachmittag genossen. Und weiter ging es gegen 18.00 Uhr zum nächsten Teich. Dieser Teich wird bevorzugt durch die Kraniche als Schlafplatz genutzt.

Das wollten wir sehen und später auch das Röhren von Rotwild verhören. Dort angekommen bestiegen wir erst einen Aussichtsturm, um über den Teich sehen zu können, der Teich hat eine Größe von 100 ha. und einen ausgeprägten Schilfgürtel. Viele Vogelarten lagen auf dem Wasser.

Der Teich wurde inzwischen auch wieder angedämmt, 2/3 der Wasserfläche war wieder vorhanden. Schaut hier, da ist eine Sau, hier ein Alttier mit Kalb, und ganz in der Nähe dann ein Kronenzehner, Mächtiger Körper, imposantes Geweih, wir sind in einer anderen Welt. Bei Tageslicht kann man Sau, Rot- und Rehwild beobachten und später dann die Kraniche.

                                  Wasserfläche mit dahinterliegendem Schilfgürtel

Um 18.30 Uhr deutete unser Führer auf 2 Personen die die ca. 300 m entfernte Kanzel besteigen sollten, Taschenlampe nicht vergessen. Ja aus 2 wurden wir 3 und stiefelten los in Richtung Kanzel. Dort nahmen wir zu dritt Platz, war das eng. Dann Ableuchten der Gegend, zum Teil eine sehr urige Landschaft, siehe da die ersten beiden Rehe, vereinzelt waren wir der Meinung, wir könnten auch  Hirsche röhren hören, waren uns aber nicht sicher.

19.00 Uhr inzwischen waren es 10 Rehe und die ersten Kraniche strichen über uns hinweg. Das Röhren war jetzt sicher zu hören, aus 2 verschiedenen Richtungen, also 2 Brunftplätze. Dann gings so richtig los, Kraniche in der Keilformation wie Gänse strichen über uns hinweg, ich denke es waren tausende, und der Ruf der Kraniche kann einen beim Verhören der Hirsche schon strapazieren. Deutlich konnten wir jetzt die Hirsche röhren hören, einer kam auf uns zu, immer zorniger war dieser urgewaltige Ruf zu hören. Dann die Antwort, auch hier schien es so, als wenn sich die Erregung steigerte, dieser Hirsch war aber noch weiter weg.

Auch am 2. Brunftplatz wurde es turbulenter, hier schienen sich mehrere Kontrahenden zu duellieren. Es ist etwas anderes, wenn man n der freien Wildbahn das Röhren dieser Hirsche erleben darf, es ist nicht mit dem Röhren im Fernsehen zu vergleichen.

Und dann wieder der Ruf der Kraniche, auch eine Urgewalt, das ist schon ein Ereignis. Der Himmel ist schwarz, Keilformation an Keilformation streichen über uns hinweg. Ich kann den Blick gar nicht vom Himmel nehmen, obwohl die Rehe vor uns ästen und die Hirsche immer zorniger wurden und immer wieder kamen neue Keilformationen geflogen, ein unvergeßliches Erlebnis. Mit meiner Fotoausrüstung konnte ich das Schauspiel leider nicht einfangen.

Waidmannsheil

RP


Information zur Vogelgrippe

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems, zum Nachweis einer hochpathogenen aviären Influenza vom Typ H5N8 bei Wildvögeln, Stand 9.11.2016

Hintergrund

Am 08.11.2016 wurde in Proben von verendeten Reiherenten am Plöner See in Schleswig-Holstein der Nachweis von hochpathogenen aviären Influenza A Viren (HPAIV) des Subtyps H5N8 durch das FLI bestätigt. Über 100 tote Wasservögel, überwiegend Reiherenten, wurden an mehreren Seen rund um Plön gemeldet. Fast zeitgleich kam es zu einem auffälligen Wasservogelsterben am Bodensee in der Schweiz, in Österreich und Deutschland, welches weiterhin anhält. Betroffen sind auch dort überwiegend Reiherenten, außerdem Möwen und andere. Pathologische und virologische Untersuchungen einiger Totfunde bestätigten hier ebenfalls das Vorliegen einer HPAIV H5N8-Infektion.

Ungarn berichtete bereits am 26.10.2016 von einem HPAIV H5N8 Nachweis bei einem verendeten Höckerschwan, und am 02.11.2016 von einem HPAI H5N8-Ausbruch in einem kommerziellen Putenbestand.

Polen meldete am 07.11.2016 den Nachweis von HPAIV H5N8 bei fünf tot gefundenen Wildenten und einer Möwe am Dammschen See in Goleniow, etwa 20 km Luftlinie von der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt gaben die polnischen Behörden den Fund von über 70 toten Enten und Möwen an.

Außerhalb Europas wurde HPAIV H5N8 im Juni 2016 bei gesund erlegten Graureihern, Haubentauchern, Kormoranen, Seeschwalben, Enten und Lachmöwen im Rahmen eines aktiven Wildvogel-Monitorings am See Ubsu-Nur in der Republik Tyva, Russland, nachgewiesen.

Mitte Oktober meldete auch Indien ein massives HPAIV H5N8 Ausbruchsgeschehen mit hohen Mortalitäten sowohl bei Zoo- und Wildvögeln als auch bei Nutzgeflügel.

Einschätzung der Situation

Das simultane Auftreten von HPAIV H5N8 bei verendeten Wasservögeln in fünf europäischen Staaten (Ungarn, Polen, Schweiz, Österreich, Deutschland) lässt mehrere Hypothesen zu, u.a.:

  • Das Virus ist in der wilden Wasservogelpopulation weit verbreitet. Möglicherweise handelt es sich um eine HPAIV H5N8 Epidemie bei Wildvögeln in Eurasien.
  • Der Eintrag von HPAIV H5N8 an Bodensee und Plöner See steht in Zusammenhang mit dem Vogelzug. Auffallend häufig sind Reiherenten, aber auch Möwen und vereinzelt Große Brachvögel unter den toten Vögeln. Der Vogelzug ist derzeit, möglicherweise auch durch Frost in Skandinavien und Nord-Russland beschleunigt, in vollem Gange.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

Aufgrund der aktuellen Verbreitung von HPAIV H5N8 bei Wildvögeln in Polen, Ungarn, Schweiz, Österreich und Deutschland ist von einem hohen Eintragsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und sammelplätzen.

Das FLI rät zu erhöhter Aufmerksamkeit und empfiehlt nachdrücklich, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und bei Bedarf zu optimieren. Insbesondere sollte der Kontakt von Wildvögeln zu Nutzgeflügel verhindert werden.

Es gibt Anhaltspunkte für eine Veränderung des Virus. Bisher sind keine Fälle von HPAIV H5N8 Infektionen beim Menschen bekannt. Jedoch sind verlässliche Aussagen zur Virulenz des Erregers für den Menschen derzeit noch nicht möglich, da sich das Virus verändert haben könnte.

Empfehlungen, u.a.:

▪ Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelbetrieben

▪ Risikobasierte Einschränkung der Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel in Regionen mit hoher Wildvogeldichte und in der Nähe von Wildvogelrast- und sammelplätzen

▪ Keine Kontaktmöglichkeit von Geflügel in Freilandhaltungen mit natürlichen Gewässern

▪ Verstärkte Untersuchung von Geflügelhaltungen; bei Hühnervögeln vermehrt klinische Untersuchung, bei Gänsen und Enten PCR-Untersuchungen von kombinierten Rachen- und Kloakenproben

▪ Meldung verendeter oder kranker Wildvögel an die zuständige Veterinärbehörde

▪ Verstärkte Untersuchung insbesondere von verendeten oder am Wasser lebenden Wildvögeln auf aviäre Influenzaviren (passives und aktives Wildvogelmonitoring)

▪ Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, zu Nutzgeflügel

▪ Vermeidung des direkten Kontakts von Personen (nur mit Schutzhandschuhen) und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln


Waidmannsheil im Rehauer Forst

(28. Oktober 2016) – Rehau „Gemeinsam geht´s besser.“ Unter diesem Motto fand heuer bereits die zweite revierübergreifende Drückjagd der Reviere Draisendorf, Rehau und den Bayerischen Staatsforsten im Rehauer Forst statt. Rund 45 Jägerinnen und Jäger waren mit ihren Hunden angetreten, um gemeinsam auf Rotwild, Schwarzwild und Rehwild zu jagen und so die Wildschäden in Wald und Flur in den Griff zu bekommen. Nach Begrüßung und Bekanntgabe der Sicherheitsregeln verteilten sich die Schützen und in den nächsten zweieinhalb Stunden waren Hundegeläut und Büchsenknall die dominierenden Geräusche im Wald.

Nach der Jagd wurde unter der Waldhauseiche gemeinsam Strecke gelegt. Insgesamt 7 Stück Rotwild, 7 Wildschweine, 11 Rehe und einen Fuchs konnte Forstbetriebsleiter Michael Grosch vermelden. Alle drei Reviere waren erfolgreich an der Strecke beteiligt, so dass sich auch die Revierinhaber Harald Sammet und Helmut Bonnekamp über reiche Beute freuen konnten. Nach dem Verblasen der Strecke durch die Jagdhornbläser kehrte die Jagdgesellschaft in der Raitschin ein, wo die gemeinsamen Jagderlebnisse des Tages ausgetauscht werden konnten.

„Die gemeinsame Arbeit hat sich gelohnt, das müssen wir fortsetzen“, konnte Hegegemeinschaftsleiter Karlheinz Kauper am Ende eines schönen Jagdtages resümieren.


BayerischeJägerinnen spenden 2.500 Euro an Hofer Kinderklinik

Anlässlich eines Galadiners stifteten die Bayerischen Jägerinnen – Ausrichter des diesjährigen Herbstforums 2016 in Bad Steben –  den stattlichen Betrag von 2.500,– € an die Kinderabteilung des Sanaklinikums und übergaben den Geldbetrag direkt an den Leiter dieser Kinderklinik Dr. Rolf Ponader.

Selbst überwältigt vom Erfolg der Tombola durch die vielen spendier-freudigen Gäste und vom vorausgehenden Flohmarktverkauf bedankte sich die Vorsitzende der Bayerischen Jägerinnen Renate Weber mit den zwei Hauptorganisatorinnen Ina Hager-Dietel und Klothilde Koller bei allen Sponsoren, Helfern, Teilnehmern und Gästen des Galadiners. Dr. Rolf Ponader erläuterte, dass er die Spende hauptsächlich für die intensiv zu betreuenden Frühgeborenen verwenden wird und lud alle Gäste zum Besuch in seine Kinderabteilung ein.

Es war ein ereignisreiches Wochenende, das unter dem Motto „Leben mit Luchs, Wolf und Bär“ stand. Im Festsaal des eleganten Kurhauses hieß Renate Weber als Repräsentantin des Jägerinnenforums u.s. Delegationen aus Ungarn, der Tschechischen Republik, aus der Slowakei, wie auch Vertreterinnen des Jägerinnenforums aus Baden-Württemberg und dem Saarland herzlich willkommen. Prof. Dr. Jürgen Vocke, Präsident des Bayerischen Jagdverbandes und weitere Ehrengäste eröffneten die Tagung.

Dem folgten hochbrisante Vorträge:

Hubert Witt, erster Vorsitzende des Bunds Bayerischer Jagdaufseher;

–      Dr. Uwe Barge, Niedersächsische Landesforsten, Forstamt Göhrde und

–      Dr. Walter Joswig vom Bay. Landesamt für Umwelt, Wildtiermanagement

legten ihre Erfahrungsberichte mit dem Wolf und Luchs ab und forderten die anwesenden Jägerinnen und Jäger zu entschlossenem Handeln und einem jagdlichen Miteinander auf. Ansonsten können Jägerinnen und Jäger nur noch reagieren und nicht mehr zum Wohle unserer heimischen Wildtiere agieren, wenn sich Wolf, Luchs und evtl. sogar der Bär bei uns ansiedelten.

Das bunte Begleitprogramm beinhaltete jagdliche Darbietungen der Bläsergruppen aus Rehau-Selb, Naila und Hof, einer Hunde- und Greifvogelvorführung, einem Imkerstand, dem BJV – Wildlandmobil, einer Verkaufsecke mit Jagdschmuck und weiteren Ständen. Die interessierten Zuschauer waren von den verschiedenen Hunderassen beeindruckt, bestaunten den Adler und ließen sich am Imkerstand und Wildlandmobil fachkundig über die heimischen Tierarten und ihre Lebensräume aufklären.

Ein Stand mit Wildspezialitäten versorgte die Besucher mit leckeren Grillwürsten und Steaks und bot auch verschiedene Wildwürste zum Verkauf an.

Ausklang fand das Wochenende am Sonntag mit einer Hubertusmesse in der Kirche „Maria, Königin des Friedens“ in Bad Steben. Die Kronacher Bläsergruppe unter der Leitung von Heinrich Reuß gestaltete diese festliche Messe zusammen mit dem Pfarrer Sebastian Masella. Für viele Kurgäste ein wohl einzigartiges Erlebnis.

Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle beteiligten Kreisgruppen, Bläsern, Sponsoren, teilnehmenden Ausstellern, der Kurverwaltung und allen Helfern.

Ina Hager-Dietel
Jägerinnenforum Bayern/Bezirk Oberfranken


Ergebnisse Stadt- und Vereinsmeisterschaft 2016


August 2016: Freilassung einer Jung-Luchs-Dame

Der Luchs ist im Dezember 2015 bei Regen im Bayrischen Wald verwaist eingefangen worden. Nach einer Quarantänezeit und dem Aufpäppeln des Luchses erfolgte am 07.08.2016 die Freilassung im Steinwald.

Die Freilassung erfolgte in den Waldungen des Herrn Baron von Gemmingen-Hornberg. Die Genehmigungen der Behörden lagen vor. Der Bauernverband, die Staatsforsten und die Jägerschaft der Kreisgruppe Tirschenreuth wurde ebenfalls gefragt und sprachen sich für die Freilassung aus.

Was ich persönlich sehr hoch einschätze.

Bei einer Info – Sitzung der ich beiwohnen durfte, wurden die Revierinhaber und interessierten Jäger nochmals informiert. Es wurde kritisch gefragt und von den anwesenden Fachleuten beantwortet. Die Anwesenden waren sich einig, dass die Jägerschaft als anerkannter Naturschutzverband sich für das Projekt einsetzen und unterstützen soll. Wie ich finde ein richtiges Zeichen.

Die Kreisgruppen Tirschenreuth erlegen jährlich 3.000 Stück Rehwild (ohne Unfallwild), der Luchs benötigt im Jahr ca. 50 Rehe. Die Kreisgruppen Tirschenreuth haben beim Verbissgutachten hervorragend abgeschnitten.

Weiterführende Infos unter:

www.ak-luchs.de

www.luchs-bayern.de

Peter Lang
Naturschutz Referent Jägerschaft Rehau – Selb


Netzwerk Lebensraum Feldflur informiert

Das Netzwerk Lebensraum Feldflur hat gemeinsam mit dem Fernleitungsnetzbetreiber Open Grid Europe eine Ausgleichsmaßnahme entwickelt, bei der verschiedene Saatgutmischungen von Wildpflanzen auf größeren Flächen ausgesät und deren Aufwuchs zum Teil auch zur Biogasproduktion geerntet werden kann. Weitere Informationen zu dem Konzept und zu einem gestrigen Pressetermin finden Sie auf der Internetseite www.Lebensraum-Feldflur.de


Chronische Auszehrkrankheit in Skandinavien: Was Jäger wissen sollten

In Norwegen ist bei einem Rentier und zwei Elchen die aus Nordamerika stammende chronische Auszehrkrankheit (CWD) nachgewiesen worden. Behörden zufolge könnte der Erreger durch Hirsch-Urin aus den USA importiert worden sein. Wie gefährlich die Wildtierkrankheit ist und was deutsche Jäger wissen müssen, fasst der DJV hier zusammen.


Bayerisches Jägerinnenforum: „Leben mit Wolf, Luchs und Bär!“

Unter diesem Motto lädt das Bayerische Jägerinnenforum alle Jägerinnen und Jäger herzlich zum Herbstforum vom 14. bis 16. Oktober 2016 ins ober­fränkische Bad Steben ein. Jetzt anmelden!

Renate Weber, die Repräsentantin der Bayerischen Jägerinnen: „Die Teilnehmer dürfen sich auf interessante Fachvorträge und Diskussionen, auf einen bunten Herbstmarkt im Kurpark, einen festlichen Abend im Kurhaussaal und eine feierliche Hubertus¬messe freuen. Neben diesem vielfältigen Rahmenprogramm bietet das alle zwei Jahre von bayerischen Jägerinnen veranstaltete Herbstforum die Möglichkeit zum Kennenlernen und Erfahrungsaustausch.
Unsere Einladung richtet sich an Jägerinnen und Jäger. Natürlich sind auch die Partner recht herzlich willkommen und auch die Jagdhunde sind gern gesehene „Gäste“.


Ab 30. Juli: Bayern lässt halbautomatische Waffen wieder zu

(22. Juli 2016) München – Ab dem 30. Juli und damit rechtzeitig zu Beginn der Feldjagden auf Schwarzwild dürfen die bayerischen Jägerinnen und Jäger wieder ihre halbautomatischen Waffen für die Jagd verwenden. Das hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitgeteilt. Brunner hatte dafür eine landeseigene Regelung auf den Weg gebracht, um eine noch bis mindestens Herbst bestehende Regelungslücke im Bundes-jagdgesetz zu überbrücken und Rechtssicherheit zu schaffen. „Unsere Jäger brauchen ihre Waffen dringend für effiziente Feldjagden auf Schwarzwild“, sagte der Minister. Denn schon jetzt sei absehbar, dass die Zahl der Wild-schweine auch im vergangenen Jahr weiter gewachsen ist. „Wir müssen bei der Regulierung der Bestände vorankommen“, so Brunner. Denn ob Wild-unfälle, Flurschäden oder Seuchengefahr – die wachsende Zahl an Wild-schweinen sei inzwischen ein Problem, das nicht mehr nur Jäger und Grundbesitzer angeht, sondern die gesamte Gesellschaft.
Mit der Sonderregelung reagiert der Freistaat auf ein Urteil des Bundes-verwaltungsgerichts vom März 2016, das völlig überraschend die bisherige Verwaltungspraxis zum Umgang mit halbautomatischen Langwaffen bei der Jagd in Frage gestellt hatte. Seither konnten Jägerinnen und Jäger die betroffenen Waffen nicht verwenden. Sobald die bayerische Regelung am 30. Juli in Kraft ist, dürfen im Freistaat bis zu einer bundesrechtlichen Lösung halbautomatische Langwaffen verwendet werden, die mit bis zu drei Patronen geladen sind. Allerdings gilt diese Regelung nur für Langwaffen, die bereits im Eigentum des Jägers sind, ein Neuerwerb ist erst nach einer Bundes-regelung möglich. Aktuelle Informationen gibt es im Wildtierportal Bayern unter www.wildtierportal.bayern.de


Flohmarkt für Jäger und Jägerinnen

Anlässlich des Herbstforums der Bayerischen Jägerinnen in Bad Steben vom 14.10.-16.10.16

wollen wir einen Flohmarkt für Jäger und Jägerinnen anbieten :   

Bitte sammeln Sie alles was mit Jagd zu tun hat, vom Hut über die Hundeleine bis zum Jagdbuch. Alles sollte gereinigt und sauber sein. Versehen Sie jeden Artikel fest mit einem Schild, der Ihre Preisvorstellung und Ihren Namen enthält. Wir brauchen auch eine Liste aller abgegebenen Artikel. Vom Verkaufspreis behalten wir uns 20 % für unsere Unkosten.

Abgabetermin ist der 1. Oktober!  Rufen Sie mich an, dann hole ich Ihre Sachen ab. Nicht verkaufte Dinge müssen selbst wieder abgeholt werden.

Ina Hager-Dietel
Henri-Marteau-Str. 27
95030 Hof


Landesjägertag 2016 in Kulmbach

Ausschuss Naturschutz: Referent Herr Dr. Schäffer, LBV – Bayern

Herr Dr. Schäffer stellte kurz den Aufbau des LBV und seine Linie als neuer LBV – Präsident vor.
Am Beginn besuchte Herr Dr. Vocke kurz den Ausschuss und betonte, dass der BJV viele Gemeinsamkeiten mit dem LBV hat. Ob beim Birkwildprojekt in der Rhön oder beim Niederwild allgemein  – über die Wildlandstiftung arbeitet man für das Wild und die Natur zusammen.

Im Wochenblatt des Bayrischen Bauernverbandes muss wohl im Vorfeld der Veranstaltung ein besorgter Artikel über die Annährung von LBV und BJV erschienen sein.

Herr Dr. Schäffer zeigte den Rückgang verschiedener Feldvögel am Beispiel Rebhuhn, Stieglitz und Feldlerche auf.  Zeigte die Ursachen hierfür auf und was als Gegenmaßnahme getan werden sollte. Die Ursachen sind immer die gleichen, die Veränderung durch den Menschen in der Natur und das Verschwinden wichtiger Lebensräume für diese Tierarten.

Herr Dr. Schäffer erklärte an besonders bedrohten Arten, wie z.B. der Grosstrappe oder dem  Birkwild in der Rhön was getan wird. Er zeigte Bilder aus England, dem Mutterland für Naturschutz. Streifte kurz das Greening-Programm und zeigte auf, was beim Greening verändert werden muss.

Ein Thema waren die Prädatoren und die illegale Verfolgung / Wilderei. Herr Dr. Schäffer verwies auf die illegale Nachstellung beim Luchs, dass dem Ansehen der Jäger sehr schadet.

Beide Verbände wollen in Zukunft noch besser und intensiver zusammen arbeiten. Das wurde von den anwesenden Mitgliedern (auch von LBV – Mitgliedern) unterstützt und begrüßt.

Peter Lang


Neue Vorstandschaft der Jägerschaft Hof

Einen Antrittsbesuch machten die neu gewählten Vorstände der Jägerschaft Hof zu unserer Hegeschau: 1. Vorsitzender Armin Hohmann (2. von links) und 2. Vorsitzender Wolfgang Schopper (2. von rechts) mit unseren Vorständen.
Es erging eine Einladung zur Hofer Hegeschau am 14. Mai im Jägerheim.


Anschießen 2016 – eine gute Sache!

Am Freitag den 15.04.2016 konnten unsere Mitglieder ihre Waffen für die bevorstehende Bockjagd gefahrlos und gesetzeskonform anschießen. Das diesjährige Anschießen in Eulenhammer  fand sehr großen Anklang: 27 Mitglieder nutzen die Chance, ihr Können auf die 100 Meter Bockscheibe sowie auf den laufenden Keiler unter Beweis zu stellen. Jeder Schütze hat nun seinen geforderten Schießnachweis für die kommenden Bewegungsjagden erbracht, der im BJV-Übungsheft vermerkt wurde. Für die kommenden Vereinsschießtermine am 09.09 und 17.09.16 wird wieder um zahlreiche Beteiligung gebeten.
Max Rübig


Jahreshauptversammlung 2016

Die gut besuchte, diesjährige JHV der Jägerschaft wurde am 05.03.2016 im Gasthaus Grüne Au in Längenau abgehalten.
Nach dem der 1. Vorsitzende alle Anwesenden begrüßt hatte und die Versammlung eine Gedenkminute für die verstorbenen Mitglieder eingelegt hatte, übergab er das Wort an den Gastredner Herr Günter Friedrich von der Projektgruppe BJV-Digital.

Herr Friedrich hielt zwei kurze Fachvorträge über das Thema BJV-Digital und über den praxisnahen Einsatz des „Wiesenhobels“ zur maschinellen Beseitigung von Schwarzwildschäden in Grünflächen.
Im Anschluß wurde über die BJV-Jagdhundeversicherung diskutiert, ob sich die Jägerschaft Rehau/Selb weiterhin daran beteiligt oder evtl. eine eigene Lösung für Ihre Mitglieder anbieten könnte.
Die Vorstandschaft und sämtliche Bereichsleiter legten anschließend Ihre jeweiligen Rechenschaftsberichte ab. Die Versammlung entlastete sowohl die Kassierin als auch die Vorstandschaft für das vergangene Jagdjah .
Weiterhin stimmte die Versammlung, einer vorgeschlagenen Satzungsänderung zu, bezüglich der Haftung von Vorstandschaft und Personen, die im Auftrag des Vereines tätig sind.

Nach dem Überreichen der errungenen Schützennadeln für die ausgetragene Vereinsmeisterschaft, so wie auch für die erfolgreiche Teilnahme an der Rehauer Stadtmeisterschaft, wurden einige Jagdkameraden für Ihre 30-, 40- und 50 jährige Mitgliedschaft im BJV geehrt. Besonders geehrt wurden Herr Hans Popp und Herr Herbert Prell (im Bild oben) für ihre jahrzehntelange Vereinsarbeit.
Zu den ausgezeichneten Mitgliedern gehörte auch Herr Siegfried Steffen, der von der gesamten anwesenden Versammlung zum Ehrenvorsitzenden der Jägerschaft Rehau-Selb ernannt wurde. Musikalisch wurden die Veranstaltung wieder von der Bläsergruppe der Jägerschaft Rehau- Selb umrahmt.

Max Rübig, Pressewart


Festtagsgrüße aus Oborniki


2016 Januar Gemeinsamer Stammtisch


2016 Pflichthegeschau

Jägerschaft Rehau-Selb e.V.
Mitglied im Landesjagdverband Bayern e.V.

Rehau, den 01.02.2016

Die Jägerschaft Rehau-Selb e.V. hält am 09.04.2016 ab 14 Uhr eine Pflichthegeschau für das Jagdjahr 2014/15 in der Jahnturnhalle in Rehau ab.

Dazu findet am Freitag den 08.04.2016 ab 07.30 Uhr mit Unterstützung der Stadt Rehau unser Schüler- und Öffentlichkeitstag statt.
Die Schüler und geführten Gruppen werden etwas über die Fläche und über die Struktur der Kreisgruppe erfahren. Es wird ein Ausschnitt der kleinen Waldschule zu sehen sein, mit der die Jägerschaft sehr erfolgreich an den Schulen und Kindergärten unterwegs ist.
Der Forstbetrieb Selb wird einen Stand über verschiedene Holzarten und Sträucher präsentieren. Am Vormittag wird ein Falkner vom Greifvogelpark Wunsiedel vor Ort sein. Am Nachmittag werden verschiedene Jagdhunde Dabeisein. Ferner lädt eine Fühlstation zum mitmachen ein. Weiter informiert die Jägerschaft aus der Partnerstadt Oborniki.
Für alle Kinder wird ein Malwettbewerb und ein Quiz angeboten. Zu gewinnen gibt es Familienkarten für den Greifvogelpark Wunsiedel und für den Wildpark in Mehlmeisel.
Für Ihre Fragen stehen wir gerne bereit.

Von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr     Schulklassen aus Realschule,
Gutenberg- und Pestalozzischule

von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr    Kindergärten und Kinderhort

von 16.30 Uhr bis ca. 19.00 Uhr Vereine, Stadträte und interessierte
Familien und Bevölkerung

Die Jägerschaft bietet um 17.00 Uhr und 18.00 Uhr Führungen an.

Es ergeht hiermit herzliche Einladung.

Für Führungen um 17 Uhr und 18 Uhr wird um vorherige Anmeldung gebeten bei:

Karlheinz Kauper: Tel.: 09292 / 1413, E-Mail: karlheinz-kauper@web.de oder

Sandra Hilbig Tel.: 09283 / 20-26, E-Mail: Sandra.hilbig@stadt-rehau.de

Karlheinz Kauper
1. Vorsitzender Jägerschaft Rehau-Selb e.V.


Grüße von Elisabeth Scharfenberg

Elisabeth Scharfenberg sendet Grüße vem parlamentarischen Abend des Bayerischen Jagdverbands in Berlin. Mit Dr. Baumer (links) und Prof. Vocke vom Bayerischen Jagdverband.


DJV-Pressemeldung

DJV: Bundesjagdgesetz-Novelle betrifft private Wiederlader nicht Vorgaben zu wiedergeladener Munition für den Eigenbedarf bleiben bestehen / Verbändeanhörung läuft bis Mitte März

(Berlin, 29. Februar 2016) Nach der Bekanntgabe des Entwurfs einer Änderung des Bundesjagdgesetzes ist die Diskussion über einzelne Inhalte der geplanten Neuregelung entbrannt. So sorgen sich private Wiederlader um die Möglichkeit, weiterhin genau auf ihre Waffen und die jagdlichen Bedürfnisse abgestimmte Munition verwenden zu können.

Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) hat das Bundeslandwirtschafts-ministerium auf diesen Punkt schon vor der Veröffentlichung des Entwurfs hingewiesen. „Wir lesen den Gesetzentwurf und den Entwurf der technischen Richtlinie eindeutig so, dass die Hersteller ihre Geschosskonstruktionen zertifizieren lassen müssen und dann jegliche Munition, die die Vorgaben des Geschossherstellers erfüllt, zur Jagd zugelassen ist“, sagte DJV-Geschäftsführer Andreas Leppmann. Damit ändert sich nichts an der derzeitigen gängigen Praxis. Die einzige geplante Neuerung besteht darin, dass ein nicht-gewerbsmäßiger Wiederlader sich ab 2018 darüber informieren muss, welche Geschosskonstruktionen dem Stand der Technik entsprechen und somit verwendet werden dürfen. „Wir werden uns unsere Lesart des Gesetzesentwurfes im Rahmen der laufenden Verbändeanhörung vom Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigen lassen und falls wirklich nötig im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine entsprechende Klarstellung einfordern“, so Leppmann weiter.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte am 25.2.2016 einen Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vorgelegt. Zu diesem wird der DJV bis zum 10. März 2016 eine detaillierte Stellungnahme erarbeiten.


DJV-Pressemeldung

Bären im Gartenhäuschen Ab März sind Waschbären vermehrt in Siedlungen unterwegs / Jäger-Video gibt hilfreiche Tipps

(Berlin, 04. März 2016) Ein nächtliches Poltern auf dem Dach, umgeworfene Mülltonnen oder zerkratzte Wände im Gartenhäuschen? Ab März suchen Waschbären nach einem geeigneten Unterschlupf zur Aufzucht der Jungen – und finden optimale Bedingungen in menschlichen Siedlungen. Das führt zu Konflikten, spätestens, wenn der Apfelbaum geplündert oder die Küche verwüstet ist. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hilft dabei, wilde Situationen in Haus und Garten zu meistern.

Der maskierte Räuber ist meist nachtaktiv und erklimmt geschickt Bäume und Hausfassaden; über lose Ziegel gelangt er auf den Dachboden. Gekippte Fenster oder Katzenklappen ermöglichen dem behänden Kleinbären den Zutritt zum Haus, wo er Lebensmittel klaut, Mülleimer ausräumt und erhebliche Schäden anrichten kann. Zugänge zu Haus und Gartenlaube sollten deshalb besonders nachts verschlossen werden.

Mit Vorliebe fressen die Kulturfolger Obst, Essensreste und Kompostabfälle. Auch Tierfutter wird nicht verschmäht und sollte deshalb nachts nicht im Freien bleiben. Mit seinem possierlichen und neugierigen Auftreten wächst er vielen Menschen ans Herz. Dennoch gilt: Nicht füttern und nicht anfassen, denn Wildtiere sollen wild bleiben. Zudem sind alte Speisereste kein Waschbärfutter, das Krankheitsrisiko steigt. Und der immer hungrige Kleinbär bringt zur nächsten Mahlzeit vielleicht die ganze Verwandtschaft mit. Das neue DJV-Video und die Broschüre „Wildtiere in der Stadt“ geben weitere praktische Tipps zum Umgang mit dem unerwünschten Besucher.

Menschen haben den Waschbär in den 1930er Jahren nach Deutschland geholt. Eigentlich in Nordamerika beheimatet, breitet sich der Kulturfolger seither im gesamten Bundesgebiet aus. Mittlerweile können Jäger den Waschbär in jedem zweiten Jagdrevier der Bundesrepublik nachweisen. In einem Band von Brandenburg über Thüringen bis Hessen sind sogar drei von vier Revieren in Waschbär-Hand. Den größten Zuwachs verzeichnet Sachsen-Anhalt mit 41 Prozentpunkten in sieben Jahren.

Invasive Arten wie der Waschbär sind extrem anpassungsfähig in Bezug auf Nahrung und Lebensraum, sie erobern in Ökosystemen bisher unbesetzte Nischen oder verdrängen einheimische Tiere. Sie machen sich zudem über die vom Aussterben bedrohte europäische Sumpfschildkröte in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern her. Gefährdet sind nicht nur die Eier der Reptilien, sondern auch erwachsene Exemplare. In Thüringen vertreibt der Waschbär seltene Uhus: Ein Viertel der geeigneten Brutplätze in Felswänden sind für die Eulenart verloren.

DJV-Video „Wildtiere in der Stadt – Der Waschbär“ – http://bit.ly/Wildtiere_in_der_Stadt

weiterführende Links:

DJV-Broschüre „Wildtiere in der Stadt“ – http://bit.ly/Wilde_Wohngemeinschaft


Wer´s wild mag, bleibt ruhig

Die Kinderstube Natur erwacht zum Leben – neue DJV-Broschüre gibt Verhaltenstipps

(Berlin, 09. März 2016) Die ersten jungen Wildschweine erkunden bereits den Wald, während der Nachwuchs von Reh, Hase und Stockente noch auf sich warten lässt. Oftmals liegt die Kinderstube vieler Wildtiere unentdeckt an viel genutzten Wanderrouten und in unmittelbarer Nähe zu Siedlungen. Erst freilaufende Hunde, die durch das Dickicht stöbern oder Erholungsuchende fernab von Wanderwegen verursachen großen Stress bei Nachwuchs und Elterntieren gleichermaßen. Deshalb gilt in der Brut- und Setzzeit von März bis Juli: bitte auf den Wegen bleiben. Darauf weist der Deutsche Jagdverband (DJV) hin und stellt eine Broschüre mit Verhaltenstipps vor.

Ein scheinbar verlassenes Rehkitz in der Wiese oder am Waldweg ist laut DJV kein Grund zur Besorgnis. Denn, so erklärt Detlef Zacharias, Präsidiumsmitglied des DJV: „Allein ist nicht gleich verwaist. Ducken und Tarnen schützt vor Fressfeinden wie dem Fuchs. Das Muttertier kommt nur zum Füttern vorbei.“ Haftet menschlicher Geruch am Nachwuchs, verstoßen Reh oder Feldhase ihr Junges – der Hungertod droht. Daher gilt: Abstand halten und nicht anfassen! Besondere Achtsamkeit ist geboten, wenn Spaziergänger auf eine Bache mit Nachwuchs treffen. Wildschweine sind sehr wehrhaft und verteidigen ihre Frischlinge.

weiterführende Links:

Broschüre WER´S WILD MAG, BLEIBT RUHIG

Broschüre im DJV Shop kostenfrei bestellen


Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.03.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mitgeteilt bekommen, dass sich Herr Bundesminister Christian Schmidt entschieden hat, im Rahmen einer Änderung des Bundesjagdgesetzes eine gesetzliche Regelung der bisherigen Verwaltungspraxis unverzüglich herbeizuführen. Das Bundesministerium des Innern hat hierzu seine Unterstützung zugesagt.

Das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat darauf hingewiesen, dass bis zur angekündigten Änderung des § 19 BJG die Weisungen im IMS vom 08.04.2016 weiterhin anzuwenden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zirbs

Landratsamt Hof
Schaumbergstr. 14
95032 Hof
Telefon: 09281/57-260
www.landkreis-hof.de
thomas.zirbs@landkreis-hof.de


  • Der Hundekurs ist
    in vollem Gang

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Jagdstrecke in Wolfsgebieten

Ein immer wieder heiß diskutiertes Thema bei Jägern wie Naturschützern ist der Einfluss des Wolfes auf die Jagdstrecken. Bericht von Daniel Feldkötter mit Statistiken aus verschiedenen Regionen der letzten 15 Jahre  hier lesen.


Bundeslandwirtschaftsminister
hält Wort

BJG-Novelle: Klarstellung zu halbautomatischen Waffen mit Wechselmagazin geplant

(Berlin, 13. Mai 2016) In einem Schreiben informiert Dr. Robert Kloos, Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums, seine Länderkollegen, für halbautomatische Jagdwaffen „im Rahmen einer Änderung des Bundesjagdgesetzes eine gesetzliche Regelung der bisherigen Verwaltungspraxis unverzüglich herbeizuführen.“ Das Bundesministerium des Innern habe hierzu seine Unterstützung zugesagt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und das Forum Waffenrecht (FWR) begrüßen die nun geplante gesetzliche Regelung zur Verwendung halbautomatischer Jagdgewehre mit 2-Schuss-Wechselmagazin. Mit diesem Vorschlag will Bundesminister Christian Schmidt Rechtssicherheit für Behörden, Landespolitik und Jäger schnellstmöglich schaffen. Gemeinsam mit dem FWR und den assoziierten Verbänden hat der DJV erst kürzlich vom Bundeslandwirtschaftsministerium die Klarstellung gefordert, dass halbautomatische Jagdgewehre mit 2-Schuss-Wechselmagazinen auch künftig erlaubt sein müssen.Verunsicherung bei Jägern, Waffenbehörden, Polizei und anderen staatlichen Stellen hat das Bundesverwaltungsgericht Anfang März 2016 verursacht: In einer Einzelfallentscheidung merkten die Richter an, dass Jäger Halbautomaten mit wechselbarem Magazin nicht ohne besonderes Bedürfnis besitzen dürfen. Damit ging das Gericht nach Auffassung von DJV und FWR weit über seine Kompetenzen hinaus und stellte die derzeitige, bislang unumstrittene Gesetzeslage in Frage. Legale Waffenbesitzer wurden von heute auf morgen kriminalisiert und die geltende Gesetzgebung ausgehebelt. Tausenden Jägern drohte völlig unbegründet der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis und der entschädigungslose Verlust ihres Eigentums. Es kam zu willkürlichen Entscheidungen der Waffenbehörden, die sich teils widersprachen. Sogar für Pistolen und Revolver verweigerten Beamte zwischenzeitlich die Eintragung. Falls Behörden Jäger zur Anhörung für den Widerruf der Erlaubnis auffordern, sollten die Verbände umgehend informiert werden. Bis zur Klarstellung im Bundesjagdgesetz sollten Jäger dringend Widerruf und – wo notwendig – Klage einreichen.

Ungeachtet der Klarstellung zu halbautomatischen Gewehren mit 2-Schuss-Wechselmagazin betonen DJV und FWR die Notwendigkeit weiterer Reformen des Bundesjagdgesetzes. „Die angekündigte und in den Ressorts bereits abgestimmte große Novelle muss wie geplant in dieser Legislaturperiode kommen. Die Blockadehaltung des bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer und Teilen der CSU ist weder sachlich begründet noch nachvollziehbar“, so DJV-Präsident Hartwig Fischer. Der bereits vorliegende Entwurf zielt im Kern darauf ab, für Jagdmunition sowie für den Schießübungsnachweis bundesweit einheitliche Regelungen festzulegen. Zudem beinhaltet das Papier bundesweit einheitliche Vorgaben für die Jägerprüfung.

„Jäger müssen bundesweit einheitliche Voraussetzungen vorfinden. Es ist dringend an der Zeit, die Stilblüten des Föderalismus wissensbasiert auszumerzen“, so DJV-Präsident Fischer. Derzeit müsse in einem Land bleifrei gejagt werden, im nächsten nicht. Das eine Land fordere einen Schießleistungsnachweis, das andere nicht. Die Jägerprüfung ist ein staatliches Examen, das berechtigt, den Jagdschein zu lösen. Dieser hat laut Bundesjagdgesetz bundesweite Gültigkeit. Eine Tatsache, die nicht durch teils absurde Entscheidungen auf Länderebene konterkariert werden dürfe, so Fischer. Der DJV wird den Gesetzgebungsprozess weiter kritisch begleiten und über aktuelle Entwicklungen berichten.

Bis zur Gesetzesklarstellung sollte die halbautomatische Langwaffe im Schrank bleiben.
(Quelle: Elison/DJV)

Gewinner des Hegeschau-Quiz werden geehrt

Anlässlich der Hegeschau der Jägerschaft Rehau-Selb am 08.04.16 wurden Preisrätsel und ein Malwettbewerb ins Leben gerufen. Fragebögen mit 17 anspruchsvollen und kniffligen Fragen rund um die Hegeschau, heimisches Wild, Jägerprüfung und Lebensgewohnheiten der tierischen Waldbewohner wurden an die Schulklassen ausgehändigt. Karlheinz Kauper, Vorstand der Jägerschaft Rehau-Selb, freute sich über den Rücklauf von  rund 100 Fragebögen und über 70 Bildern. Dies zeigt das große Interesse der Kinder für dieses Thema und dass die Jägerschaft mit diesem top organisierten Programm mitten in Schwarze getroffen hat. Bürgermeister Michael Abraham und Karlheinz Kauper überreichten den glücklichen Gewinnern Familienkarten für den Greifvogelpark Wunsiedel, Wildpark Mehlmeisel und den Hofer Kleintierzoo.

Bild zeigt v. l.:

Bürgermeister Michael Abraham,

Sebastiano Grottenmüller, Gutenbergschule

Anne Glaser, Markgraf-Friedrich-Schule

Luitpold Lang, Pestalozzischule

Karlheinz Kauper

Leah Orschler, Pestalozzischule

Max Raithel, Martin-Luther-Kindergarten

Nora Kasper, Sanin Mujanovic, Löhe-Kindergarten (fehlen)


Hegeschau 2016: „Öffentlichkeitsarbeit, die sich sehen lassen kann“

Die diesjährige Trophäenschau richtete die Jägerschaft Rehau-Selb e.V. am 08. und 09. April in der Jahnturnhalle Rehau aus. Am Freitag Vormittag wurden von unseren Mitgliedern diverse Schulkassen der Grund-, Mittel- und Realschule Rehau durch die Schau geführt und dabei fachkundig mit den verschiedenen Themen der Jagd und Natur in Kontakt gebracht. Ab 13 Uhr waren weiterhin alle Rehauer Kindergartenkinder bei uns zu Gast. Unsere kleinsten Gäste waren besonders fasziniert von den naturgetreu nachbildeten Lebensräumen unserer heimischen Wildtiere. Insgesamt konnten wir am Freitag ca. 500 Kinder begrüssen und mit den Belangen der Jagd und Natur vertraut machen. Ab 16.00 Uhr war die Hegeschau für die gesamte Bevölkerung geöffnet. Am Samstagnachmittag war der offizielle Teil der Hegeschau 2016. Eröffnet wurde die Schau durch die Bläsergruppe der Jägerschaft Rehau-Selb. Das Grußwort sprach der 1. Vorsitzende Herr Karlheinz Kauper an alle Anwesenden und Ehrengäste. Anschließend legte die Versammlung eine Gedenkminute für alle Verstorbenen ein. Freundliche Grußworte richteten auch unsere polnischen Jagdfreunde vom Jagdkreis Lesnik an die Versammlung. Sie bereicherten unsere Trophäenschau durch einige kapitale bzw. abnorme Trophäen aus Schlesien. Eine weitere Besonderheit stellten auch dieses Jahr wieder die 27 Rothirschgeweihe dar, die in unseren rotwildfreihen Hegegemeinschaften zur Strecke kamen und ausgestellt wurden. Nach einer kurzen Pause wurden die gesamten Abschusszahlen des Jagdjahres 2015/2016 der beiden Hegegemeinschaften bekanntgegeben. Den Erlegern der stärksten Throphäen wurde waidgerecht zur Ihrer Strecke gratuliert.

Die Jägerschaft bedankt sich beim Forstamt Selb für die tatkräftige Unterstützung, die wir in Form eines mehrtägigen Einsatzes von Thomas Mundel mit seiner „kleinen Waldschule“ erfahren durften. Eine Vielzahl von Plakaten und Infomaterial über nichtjagdbare Wildtiere, die teilweise dem Naturschutzrecht unterliegen, rundeten unsere Hegeschau 2016 ab. Der Weg weg von der alten reinen Knochenschau hin zu einer vielschichtigen, zukunftsorientierten Hegeschau zeigt, daß die Jagd heute und auch in Zukunft ein wichtiger und akzeptierter Bestandteil unserer modernen Gesellschaft ist. An alle Beteiligten, die sich hier wirklich zeitintensiv engagiert haben, muss ein großes Lob ausgesprochen werden. In Zukunft sollten solche Bemühungen mit größeren Besucherzahlen gedankt werden.

Max Rübig


  • Hegeschau 2016 – Fotoimpressionen

  • Hegeschau 2016 – Fotoimpressonen


      Anschießen 2016 – eine gute Sache!

      Am Freitag den 15.04.2016 konnten unsere Mitglieder ihre Waffen für die bevorstehende Bockjagd gefahrlos und gesetzeskonform anschießen. Das diesjährige Anschießen in Eulenhammer  fand sehr großen Anklang: 27 Mitglieder nutzen die Chance, ihr Können auf die 100 Meter Bockscheibe sowie auf den laufenden Keiler unter Beweis zu stellen. Jeder Schütze hat nun seinen geforderten Schießnachweis für die kommenden Bewegungsjagden erbracht, der im BJV-Übungsheft vermerkt wurde. Für die kommenden Vereinsschießtermine am 09.09 und 17.09.16 wird wieder um zahlreiche Beteiligung gebeten.
      Max Rübig


      Halbautomatische Waffen: Verbände fordern Klarstellung

      Kriminalisierung legaler Waffenbesitzer wird nicht hingenommen

      (Berlin, 14. April 2016) Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutscher Schützenbund (DSB), Forum Waffenrecht, Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler (VDB) fordern die Politik auf, unverzüglich klarzustellen, dass halbautomatische Jagdwaffen mit wechselbarem Magazin nach wie vor erlaubt sind. Das laufende Verfahren zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes bietet hierzu eine Möglichkeit, die dringend genutzt werden sollte. Im März haben Richter des Bundesverwaltungsgerichts für Unsicherheit bei Jägern, Behörden und Landespolitik gesorgt, indem sie in der Begründung zu zwei Urteilen überraschend feststellten, dass halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen nach dem Bundesjagdgesetz verboten seien. In dem Verfahren ging es allerdings gar nicht um diese Frage, sondern nur darum, ob eine Begrenzung der Magazinkapazität in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden darf.

      Die Verbände-Allianz kritisiert scharf, dass fünf Richter mit ihrer Äußerung legale Waffenbesitzer von heute auf morgen kriminalisiert und die geltende Gesetzgebung ausgehebelt haben. Tausenden Jägern droht völlig unbegründet der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis und der entschädigungslose Verlust ihres Eigentums. In der Wirtschaft werden drastische wirtschaftliche Einbußen sowie der Verlust von Arbeitsplätzen befürchtet, die sich bereits jetzt abzeichnen. Um weiteren Schaden abzuwenden, fordern die Verbände konkrete Neuformulierungen im Bundesjagdgesetz, die wieder Rechtssicherheit herstellen:

      „Verboten ist, auf Wild mit halbautomatischen Langwaffen unter Verwendung eines Magazins, das mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, zu schießen. Davon ausgenommen sind die Nachsuche auf krank geschossenes Wild und das jagdliche Übungsschießen, wobei Magazine größerer Kapazität verwendet werden dürfen. Die untere Jagdbehörde kann weitere Ausnahmen zulassen“ (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst.c BJagdG)

      „Verboten ist die Verwendung vollautomatischer Waffen“ (§ 19 Abs.1 Nr.2 Buchst.e BJagdG)

      Bis zur Umsetzung im Bundesjagdgesetz muss die Bundesregierung Klarheit schaffen, wie das Urteil aus Leipzig ausgelegt werden soll. „Wir brauchen Sicherheit für die Anwender. Wie dürfen Jäger ihre halbautomatischen Waffen in der anstehenden Jagdsaison einsetzen, die sie oftmals schon vor Jahrzehnten legal erworben haben?“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke. Die Verwaltungspraxis in den Bundesländern laufe inzwischen komplett aus dem Ruder, Jäger meldeten den Verbänden teils völlig widersprüchliche Handlungsanweisungen, so Dammann-Tamke.

      Der DJV fordert den Gesetzgeber auf, den bereits eingeleiteten Novellierungsprozess des Bundesjagdgesetzes auch im Hinblick auf den Tierschutz und das Waffenrecht nun zügig voranzutreiben. Dringend erforderlich sind bundeseinheitliche Regelungen zu den Themen Jägerausbildung, Jagdbüchsenmunition und Schießübungsnachweis. „Die Regierung muss ihre Bundeskompetenz jetzt ernst nehmen, wir brauchen einheitliche Mindeststandards und Klarheit für die Jagd in Deutschland“, so Dammann-Tamke.


      Verunsicherung bei Behörden und Jägern wächst

      DJV veröffentlicht Hinweise für Besitzer halbautomatischer Waffen mit Wechselmagazin

      (Berlin, 07. April 2016) Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einer Einzelfallentscheidung Anfang März 2016 zum Besitz von Halbautomaten mit wechselbarem Magazin durch Jäger dahingehend geäußert, dass diese nicht ohne besonderes Bedürfnis besessen werden dürfen. Damit geht das Gericht nach Auffassung des DJV weit über seine Kompetenzen hinaus und stellt die derzeitige, bislang unumstrittene Gesetzeslage in Frage. Dies führt zu Verunsicherung bei Jägern, Waffenbehörden, Polizei und anderen staatlichen Stellen. Bisher war die Fachwelt einhellig der Ansicht, dass diese Waffen für Jäger erlaubt seien. In einer ersten Überprüfung hat der DJV inhaltliche Mängel in der Argumentation des Gerichts festgestellt und schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium geäußert – insbesondere hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts und des Prinzips der Gewaltenteilung. Der DJV wird das Urteil so nicht hinnehmen und ist in intensiven Gesprächen mit den Bundesinnen- und Bundeslandwirtschaftsministerium.

      Der DJV hat in einem ersten Schritt Hinweise für Besitzer von jagdlichen halbautomatischen Waffen mit Wechselmagazin zusammengefasst und veröffentlicht. Demnach ist der Besitz bereits eingetragener Waffen weiterhin zulässig. Wegen der Verunsicherung, die das Urteil hervorgerufen hat, sollten Jäger, die eine betroffene Waffe besitzen, derzeit diese nicht auf der Jagd führen oder auf dem Schießstand verwenden, von Dritten erwerben sowie Dritten überlassen. Sollten Behörden die Erlaubnis zurücknehmen oder widerrufen, rät der DJV Widerspruch einzulegen oder dagegen zu klagen. Betroffene sollten außerdem unbedingt ihren Landesjagdverband oder den DJV informieren.


      Urteil zu halbautomatischen Waffen sorgt für Unverständnis in der Jägerschaft

      Jagdverband sieht verfassungsrechtliche Bedenken

      (Berlin, 31. März 2016) Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) kritisiert zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2016 zum Besitz von halbautomatischen Jagdwaffen (Az. 6 C 59.14 und 6 C 60.14). Jäger hatten gegen die Eintragung einer Begrenzung der Magazinkapazität für eine halbautomatische Büchse geklagt und vor dem Oberverwaltungsgericht zunächst Recht bekommen.

      Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren nun nicht nur der Behörde Recht gegeben, sondern ist völlig überraschend auch darüber hinausgegangen. Es hat nämlich entschieden, dass sämtliche Halbautomaten mit wechselbarem Magazin von Jägern nicht besessen werden dürfen. Diese Ansicht ist bisher weder von der beteiligten Waffenbehörden, noch anderen Behörden, Gerichten oder in der Fachliteratur vertreten worden. Bisher war die Fachwelt einhellig der Ansicht, dass diese Waffen für Jäger erlaubt seien.

      DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke zeigte sich fassungslos: „Hätten die Richter durchdacht, was das Urteil in letzter Konsequenz für die praktische Jagdausübung bedeute, hätten sie den vermeintlichen Willen des Gesetzgebers nicht so interpretiert“. Weiter kritisiert er: „Ein Verbot bestimmter Waffen ist Sache des Gesetzgebers, nicht eines Gerichts.“ Das Verfahren sollte daher auch vor dem Bundesverfassungsgericht fortgeführt werden und der Gesetzgeber muss klarstellen, dass diese Waffen erlaubt bleiben, sagte Dammann-Tamke weiter. Die juristische Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, aber der DJV werde das Urteil nicht so hinnehmen, betonte Dammann-Tamke. Es liefen bereits Gespräche über die Folgen und das weitere Vorgehen. Eine erste Überprüfung habe neben inhaltlichen Mängeln in der Argumentation des Gerichts schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts und des Prinzips der Gewaltenteilung ergeben.

      Verfestigt sich die Interpretation des Gerichts, droht tausenden Jägern der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse und der entschädigungslose Verlust ihres Eigentums. Halbautomatische Waffen, auch solche mit auswechselbarem Magazin, seien für einige jagdliche Zwecke sinnvoll, etwa aus Sicherheitsgründen bei der Nachsuche. Sie sind teilweise sogar ausdrücklich gesetzlich erlaubt.


      Veranstaltung im PorzellanIkon

      Guten Tag, liebe Jägerschaft,

      wir möchten Sie mit dieser E-Mail auf einen besonderen Termin im Porzellanikon Selb aufmerksam machen:

      Am nächsten Donnerstag, den 17.03.2016, gibt es im Rahmen der Sonderausstellung „Auf der Pirsch – Jagdbare Tiere in Porzellan“ (http://www.porzellanikon.org/ausstellungen/sonderausstellungen/details-zur-ausstellung/12-auf-der-pirsch-jagdbare-tiere-in-porzellan/) im Porzellanikon Selb ab 19:00 Uhr

      „Unterhaltsames zur Jagd“ – von Jagdwissenschaftlerin Dr. Dr. Sigrid Schwenk.

      So gut wie jeder in der deutschen Sprache Bewanderte kennt das Wort „Pirsch“ und verbindet damit viele Redewendungen wie beispielsweise „Wir pirschen uns an“, „Jemanden auf den Leim gehen“ oder „Wer anderen eine Grube gräbt“… , um nur einige zu nennen. Eine ganze Reihe von Ausdrücken in unserer Alltagssprache kommen aus dem jagdlichen Bereich früherer Jahrtausende, ohne dass dies den meisten bewusst ist. Am 17.03.2016, um 19.00 Uhr referiert Frau Dr. Dr. Sigrid Schwenk im Porzellanikon – Staatliches Museum für Porzellan, Selb, über Wissenswertes und Unterhaltsames zum Thema Jagd. Die Veranstaltung findet in der Sonderausstellung „Auf der Pirsch – Jagdbare Tiere in Porzellan“, statt, die noch bis 03.04.2016 geöffnet ist. Der Eintrittspreis beträgt 6,– Euro, ermäßigt 5,– Euro.

      Beste Grüße!

      Ramona Scherg
      Assistentin Öffentlichkeitsarbeit / Marketing


      Führung „Auf der Pirsch – Jagdbare Tiere in Porzellan“

      Am 03.04.2016 findet letztmalig eine Führung durch die Ausstellung „Auf der Pirsch – Jagdbare Tiere in Porzellan“, im Porzellanikon – Staatliches Museum für Porzellan, Selb, statt, zu der Sie herzlich eingeladen sind. Weitere Infos hier.


      Ostergrüße aus Oborniki


      DJV nimmt Stellung zur Bundesjagdgesetz-Novelle

      Fazit der Verbändeanhörung: Verbesserung in wichtigen Punkten notwendig

      (Berlin, 16. März 2016) Anlässlich der gestrigen Verbändeanhörung zur geplanten Novelle des Bundesjagdgesetzes im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat der Deutsche Jagdverband (DJV) eine 9-seitige Stellungnahme abgegeben. Im Grundsatz beurteilt der Dachverband der Jäger den Entwurf positiv, sieht jedoch dringenden Handlungsbedarf in einigen Punkten. „Das Jagdrecht wird in zentralen Punkten bundesweit vereinheitlicht und wesentlich anwenderfreundlicher“, kommentierte DJV-Präsident Hartwig Fischer. Die drohende Zersplitterung durch teils widersprüchliche Landesgesetze sei damit in einigen Bereichen gestoppt. Der DJV begrüßt die konsequente Umsetzung des wissensbasierten und praxisorientierten Wegs, den das BMEL beschritten hat.

      Munition: Tötungswirkung maximieren, Bleieintrag minimieren

      Der DJV begrüßt, dass erstmals in einem Jagdgesetz technische Kriterien für die Wirksamkeit von Jagdbüchsenmunition berücksichtigt werden. Künftig soll die Tötungswirkung maximiert und gleichzeitig der Bleieintrag ins Lebensmittel Wildfleisch minimiert werden. Ein Prüfverfahren mit Kennzeichnungspflicht auf der Verpackung soll sicherstellen, dass der Anwender erkennen kann, für welche Zwecke die Munition geeignet ist und dass sie die genannten Kriterien erfüllt. Damit wird der Zersplitterung auf Länderebene Einhalt geboten: Dort gibt es bereits Regelungen, die ein pauschales Verbot des Materials Blei vorsehen. Dies ist nach Ansicht des DJV praxisfern, da der Tierschutz nicht ausreichend berücksichtigt wird.

      Wiederlader müssen Vorgaben einhalten

      Für den Bereich der Wiederlader – also die private Herstellung genau abgestimmter Patronen für die jeweilige Waffe und den Einsatzzweck – bestätigte das BMEL die Einschätzung des DJV: Gewerbliche Hersteller müssen ihre Geschosskonstruktionen prüfen lassen, danach ist jegliche Munition zur Jagd zugelassen, die den Vorgaben des Herstellers und der Technischen Richtlinie Jagd entspricht. Die Details sollen auf dem Verordnungsweg festgelegt werden. Damit ändert sich an der derzeit gängigen Praxis nur, dass nicht-gewerbsmäßige Wiederlader sich künftig informieren müssen, welche Geschosskonstruktionen dem Stand der Technik entsprechen und somit verwendet werden dürfen. Im Hinblick auf die erforderlichen Umstellungsprozesse bei Herstellern von Jagdmunition fordert der DJV, die geplante Kennzeichnungspflicht erst 2019 einzuführen. Der DJV fordert zudem, dass bereits heute erworbene Jagdmunition zeitlich unbegrenzt weiter verwendet werden kann. Prüfung und Kennzeichnung von Jagdmunition müssen vom Bundeslandwirtschaftsministerium so unbürokratisch wie möglich gestaltet werden, um unverhältnismäßige Kostensteigerungen zu verhindern.

      Jägerprüfung vereinheitlicht 

      Für die Jägerprüfung beinhaltet der Gesetzentwurf bundeseinheitliche Mindestvorgaben. Wie vom DJV gefordert, soll Lebensmittelhygiene künftig Sperrfach sein: Wer in diesem Teilbereich durchfällt, muss die gesamte Prüfung wiederholen. Zudem sieht der Bundesjagdgesetz-Entwurf verbindliche Vorgaben zur Ausbildung im Umgang mit Fallen vor. Der DJV bewertet positiv, dass künftig für die Schießprüfung bundesweit vereinheitlichte Mindeststandards gelten sollen.

      Schießübungsnachweis eingeführt

      Die Bundesjagdgesetz-Novelle sieht einen jährlichen, bundeseinheiltlichen Schießübungsnachweis für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden vor. „Wir begrüßen diesen Schritt zur Vereinheitlichung. Teils verfassungsrechtlich fragwürdige und praxisferne Landesregelungen konterkarieren derzeit den bundesweit gültigen Jagdschein“, betonte Rechtsanwalt Ralph Müller-Schallenberg, zuständig für rechtliche Angelegenheiten im DJV-Präsidium. Ein bundesweiter Schießleistungsnachweis hätte zusätzlichen Verwaltungsaufwand, Mehrbelastung von Behörden und Ausgaben in Millionenhöhe zur Folge. Dies stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen. Die jetzt notwendigen Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen von Schießständen für die bundesweite Umsetzung des geplanten Übungsnachweises und die Einführung innovativer Jagdmunition müssen von Bund und Ländern maßgeblich finanziert werden.

      Jagd in Schutzgebieten zulässig

      Der vorliegende Entwurf des Bundesjagdgesetzes stellt eindeutig klar: Jagd ist in Schutzgebieten grundsätzlich zulässig. Dies begrüßt der DJV ausdrücklich, da insbesondere die Bejagung von räuberischen Arten notwendig ist, die seltene Spezies bedrängen. Dies gilt auch für invasive Arten. Der DJV hält allerdings eine explizite Nennung von Natura-2000-Gebieten – etwa 15 Prozent der Fläche Deutschlands – im Zusammenhang mit Jagdverboten für missverständlich und überflüssig und fordert die Streichung. Die EU-Naturschutzregelungen für Natura-2000-Gebiete lassen in allen Mitgliedsländern die Jagd ausdrücklich zu. Besonders sensible Bereiche werden in Deutschland ohnehin als Naturschutzgebiete mit detaillierten Bestimmungen für die Jagd  ausgewiesen.

      Jagd- und Naturschutzrecht auf Augenhöhe

      In Zusammenhang mit Jagd- und Schonzeiten hält der DJV die Einführung des Begriffs „günstige Erhaltungssituation“ für irreführend und entbehrlich. Vielmehr muss im Bundesjagdgesetz der Bezug zur Hegeverpflichtung erhalten bleiben: Dieser Begriff beinhaltet bereits, dass Jagd nur nachhaltig ausgeübt wird, also Wildbestände nur genutzt werden, wenn ausreichend Nachwuchs vorhanden ist. „Statt Begrifflichkeiten auszutauschen, sollte der Gesetzgeber die Trennung der Rechtskreise Jagd und Naturschutz konsequent aufrecht erhalten, die Eigenverantwortlichkeit der Jäger stärken und unser wissenschaftliches Wildtiermonitoring mehr unterstützen“, sagte DJV-Präsident Hartwig Fischer.

      Erstmals soll durch das Bundesjagdgesetz verboten werden, in einem Umkreis von 200 Metern um Querungshilfen Ansitzeinrichtungen dauerhaft zu unterhalten oder zu nutzen. Ausdrücklich ausgenommen davon sind kurzzeitige Einrichtungen für Gesellschaftsjagden. Der DJV kritisiert, dass weitergehende Regelungen der Länder davon unberührt bleiben sollen.

      Nach der heutigen Anhörung im Bundeslandwirtschaftsministerium wird sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf des Bundesjagdgesetzes befassen. Anschließend berät der Bundestag darüber. Der DJV wird den weiteren Prozess kritisch begleiten und über aktuelle Entwicklungen berichten.

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